Was tun wenn ich eine Geldbörse gefunden habe?
Zur Abgabe verpflichtet
Egal, ob Sie eine Geldbörse, ein Schmuckstück oder etwas anderes finden – Sie sind dazu verpflichtet, den entsprechenden Gegenstand an den Besitzer zurückzugeben. Hierfür gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten.
Im Falle der Geldbörse ist es dank Personalausweis, Fahrerlaubnis und Co. sehr einfach, den Besitzer zu identifizieren. Wenn Sie wissen, wo die Person wohnt, können Sie sich auf den Weg machen und die Geldbörse direkt zurückgeben. Dann hat der Besitzer auch gleich die Gelegenheit, sich direkt bei Ihnen zu bedanken.
Was, wenn mich der Besitzer beschuldigt, Geld geklaut zu haben?
Viele Finder fürchten sich davor, eine Geldbörse persönlich zurückzubringen, weil Sie Angst haben, dass Sie vom Besitzer des Diebstahls bezichtigt werden. Machen Sie sich in diesem Fall dreierlei Dinge klar:
» Mehr Informationen- Der Besitzer kann Ihnen einen Diebstahl nicht nachweisen
- Der Besitzer wird Ihnen dankbar sein, dass Sie die Geldbörse mit allen Dokumenten zurückgebracht haben
- Kaum ein Mensch lässt sich grundlos auf einen Rechtsstreit ein
Wichtig: Werfen Sie das Portemonnaie nicht einfach in einen Briefkasten. Hierbei handelt es sich um keinen sicheren Ort für den Fundgegenstand.
Wenn die persönliche Abgabe nicht möglich ist – etwa weil der Besitzer aus einer anderen Stadt kommt oder nicht ermittelt werden kann – können Sie die Geldbörse an verschiedenen Stellen abgeben:
- Polizei
- Fundbüro
- Fundstelle im Rathaus / im Bürgerbüro
Wenn das Portemonnaie in einem Zug, einer Straßenbahn oder einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel gefunden wurde, dann muss es bei der jeweiligen Verkehrsgesellschaft abgegeben werden. Diese kümmert sich dann um alles weitere.
Wichtig: Wenn Sie den Fund der Geldbörse nicht melden, machen Sie sich strafbar. Sie könnten dann der Unterschlagung bezichtigt und zu Geld- oder gar Haftstrafen verurteilt werden. Daher gilt immer: Portemonnaie direkt beim Besitzer abgeben oder den Fund an einer der oben genannten Stellen melden. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und müssen nichts befürchten.
Ein Recht auf Finderlohn
Wenn Sie eine Geldbörse gefunden haben, haben Sie übrigens nicht nur die Pflicht, diese zurückzugeben, sondern auch ein Recht auf Finderlohn. Dieses findet sich im §971 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass es sich hierbei um eine gesetzlich festgelegte Angelegenheit handelt, auf die Sie auch bestehen können. Die Höhe vom Finderlohn ist abhängig vom Wert und der Art des gefundenen Gegenstandes. Im Falle von Portemonnaies (die selten wertvoller als 500 Euro sind) liegt der Finderlohn bei 5% des Wertes.
» Mehr InformationenWichtig: Die oben genannten Rechte und Pflichten kommen nur auf Sie zu, wenn Sie im juristischen Sinne ein Finder sind. Das ist dann der Fall, wenn Sie den Geldbeutel an sich nehmen. Lassen Sie ihn hingegen liegen, besteht keine Meldepflicht. Dann können Sie allerdings auch nicht auf den Finderlohn hoffen.
Vor- und Nachteile des Finderlohns
- gemäß BGB geregelt
- durch Zahlung eines Finderlohns werden andere ermutigt, Dinge abzugeben
- nicht jeder kennt die gesetzlichen Regelungen
Wenn aus dem Fund Eigentum wird
Als Finder einer Geldbörse profitieren Sie nicht nur vom Finderlohn. Das Fundstück kann durchaus auch in Ihren Besitz übergehen – und zwar, wenn es sechs Monate nach dem Fund und der Meldung nicht vom Besitzer abgeholt wird.
» Mehr InformationenDieser Sachverhalt gilt für alle Fundstücke und tritt bei Geldbeuteln nur selten in Kraft (schließlich handelt es sich hierbei um einen wichtigen Gegenstand, der nur selten unbemerkt verloren geht).Kommt es dennoch dazu, dass die sechsmonatige Frist verstreicht, ohne das sich etwas tut, geht der Geldbeutel in Ihren Besitz über. Sie sind dann nicht mehr dazu verpflichtet, ihn dem früheren Besitzer auszuhändigen.
Zusammenfassung | Hinweise |
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Finderlohn |
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Recht auf Behalten |
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Wenn Sie kein Interesse am Besitz des Portemonnaies haben, geht er in das Eigentum der Stadt über, in dem Sie es gefunden haben. Dann ist es am wahrscheinlichsten, dass die Geldbörse bei einer Auktion von Fundstücken an einen neuen Besitzer versteigert wird.
Wenn Sie ein Portemonnaie gefunden haben, dann ist es immer wichtig, dass Sie sofort handeln. Ermitteln Sie den Besitzer entweder auf eigene Faust oder geben Sie das Fundstück bei einer entsprechenden Stelle ab. Tun Sie dies nicht (sondern behalten Sie den Geldbeutel), machen Sie sich der Unterschlagung strafbar. Dann können teils hohe Strafen auf Sie zukommen. Bedenken Sie beim Fund einer Geldbörse allerdings auch immer, dass Ihnen ein gesetzlicher Finderlohn zusteht, den Sie auch vom Besitzer einfordern können.
Hallo . Wenn ein Geldbeutel als gestohlen gemeldet wurde und spater bei der Polizei abgegeben wird . Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass die Polizei den Geldbeutel auf Fingerabdrücke untersucht .
Hallo,
das wird nicht passieren.
Ihr Team von Portemonnaie.org
Mein Portmonee habe ich verloren
Was, wenn in dem Geldbeutel kein Ausweis oder andere ausweisenden Papiere vorhanden sind?
Hallo,
dann bitte trotzdem abgeben.
Ihr Team von Portemonnaie.org
Wenn ich ein Portemonnaie auf dem Arbeitsweg gefunden habe, bin ich dann etwa rechtlich dazu verpflichtet sofort tätig zu werden? Oder reicht es, nach der Arbeit den Fund abzugeben?
Hallo,
nach der Arbeit reicht sicher.
Ihr Team von Portemonnaie.org
Ich habe gerade ein Portomonaie bei der Polizei abgegeben. Mein Name/Adresse auf einen Zettel geschrieben und auf Nachfrage wurde mir gesagt: nach 6 Monaten geht es in den Besitz der Stadt über ( wenn die Person sich nicht meldet)! Ich habe gesagt, das ich das nicht möchte, sondern ich das Geld haben möchte. Ehrlich, ist das alles normal gelaufen? Kein Geld gezählt, nichts unterschrieben…
Ich habe heute morgen ein Portmonee gefunden, aber ich kann es nicht sofort zurück bringen weil ich noch arbeiten muss bis 16 Uhr.
Mache ich mich da auch strafbar?
Hallo,
nach der Arbeit reicht sicher.
Ihr Team von Portemonnaie.org
Was ist, wenn ich im Kino arbeite und den Geldbeutel (200 Euro drin) da gefunden habe? Ich habe ihn zu unseren Fundsachen gegeben. Ich habe erfahren, dass der Besitzer aufgetaucht ist und es mitgenommen hat. Ich habe jedoch keinen Finderlohn bekommen. Steht mir da keiner zu?
Wenn ich das Gesetz richtig deute muss man den Geldbeutel übrigens NICHT abgeben, ABER man muss es bei der Polizei MELDEN dass man ihn gefunden hat (mit Angaben wo der Besitzer den Geldbeutel abholen kann).
Möchte der Besitzer dass man den Geldbeutel (oder Fundsache) zuschickt, darf man eine Aufwandsentschädigung hierfür (meist nur Porto) verlangen. (Hatte meinen mal in der Schweiz verloren und er wurde mir dann von der Polizei dort dann nach D zugesandt, dem Finder habe ich damals übrigens 10% vom enthaltenen Bargeld auszahlen lassen)
Nachdem ich schon mehrmals Sachen abgegeben habe und nicht mal ein Dankeschön zurückerhalten habe (Einmal ein Geldbeutel mit 400 EUR, plus 3 Personalausweisen, 2 Führerscheinen und etlichen Kreditkarten!) würde ich in der Zukunft auch so verfahren dass ich es zwar Melde, aber nicht abgebe.
Wobei: Die 5, bzw 3% Finderlohn, beziehen sich auf den WERT der Sache. Wenn also „nur“ 50Eur in der Geldbörse sind aber auch noch Führerschein, Personalausweis, Kreditkarten, etc. denke ich kann man noch den Wiederbeschaffungswert oben drauf legen!
Übrigens: Werte unter 10EUR müssen nicht abgegeben werden (möchte das Fundamt auch erst gar nicht)
Hab aus Versehen ein Geldbeutel mitgenommen wollte ihn am nächsten Tag zurückbringen jetzt hab ich eine Klage am Rücken
Heute ist ein schwarzer Tag für mich….ich war früh Einkaufen ( wie immer ) und in einen Gang finde ich einen Stoffbeutel,ich dachte noch, gut für Flaschen… da dieser fest war, habe ich ihn bei den Bierkisten abgelegt , und mich umgeschaut…..( mein Mundschutz rutsche und ein Bekannte sprach mich an, als ich dann nach ihn sehen wollte , war er weg…. als ich fertig mit Einkaufen war und schon beim Einladen bin, bemerke ich, das ich was vergessen habe , ich also wieder zurück in die Halle….und was finde ich da , ein Portmonee , leg es in den Korb , hole was ich vergessen habe und geh raus…..draußen finde ich das Portmonee, lege es auf den Sitz und denke noch, du fährts Mittag noch, dann gibst du es ab….warum auch immer , aber ich war in Eile ……Zum Abgeben kam es nicht , denn Plötzlich klingelte es bei uns an der Tür und die Polizei stand da ……Sie warfen mir einen Diebstahl vor …… ich war schusslig und Dumm, habe noch nie was gestohlen ,nur mich nicht Richtig verhalten , das Portmanie lag noch auf den Sitz im Auto ….hätte es mir Gestern nicht Träumen lassen, was mir Heute passiert ……ich bin fertig mit den Nerven …….
Hallo, bin momentan im Urlaub in Italien. Habe einen Geldbeutel mit Personalausweis, Führerschein, Visa, EC – Karte und Bargeld (ca. 1000 EUR) gefunden. Habe ihn an der Info vom Campingplatz abgegeben und unsere Nummer vom Bungalow angegeben. Der Besitzer kam nicht vorbei um sich zu bedanken. Hab ihn dann ausfindig gemacht und angesprochen. Er meinte, er bringt noch eine Flasche Wein. Gemeldet hat er sich nicht mehr. Das ärgert mich jetzt. Kann ich hier noch gesetzlich auf einen Finderlohn bestehen um ihn auch zu ärgern? Ich hätte als Beweis nur die Dame an der Info. Am Tag des Funds habe ich auch ein Foto von seinem Führerschein und Personalausweis gemacht. Ich habe das Geld nicht nachgezählt. Er sagte nur zu mir, es sei das Geld eines Monats (damit meinte er wohl einen Monatslohn)
Das Thema hat mich sehr interessiert und ich will mehr Praxis.
Der Artikel war sehr interessiert, weil der Führerschein entfällt.
Mich würde interessieren wie die Polizei beim abgeben das Portmonee zurück vermittelt. Bei einem Perso ist ja Adresse dabei. Klingeln die dann einfach Mal an der Tür? Haben sie Telefonnummern irgendwo hinterlegt? Was ist wenn die angegebenen Dienststelle und der Wohnort in einem anderen Bundesland sind?