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Portemonnaie verloren oder gestohlen: was ist zu tun?

Portemonnaie verloren oder gestohlen: was ist zu tun?

Das größte Risiko für den Verlust des Geldbeutels sind Großeranstaltungen wie Konzerte, Stadtfeste oder Events wie der alljährliche Weihnachtsmarkt. Und da muss es nicht immer gleich ein Taschendieb sein, der für das Abhandenkommen des Portemonnaies verantwortlich ist. Oft reicht schon ein kleines Anrempeln aus, damit die Brieftasche unbemerkt aus der Jacke oder Tasche fällt. Die Folgen sind oft kaum absehbar, von der nervlichen Belastung einmal ganz abgesehen.

Verlust von Kredit- und EC-Karten besonders schmerzlich

Portemonnaie verloren oder gestohlen: was ist zu tun?Denn viele Menschen bewahren in ihren Portemonnaie eben nicht nur Münzen und Geldscheine auf. Auch Ausweisdokumente wie der Führerschein oder bargeldlose Zahlungsmittel wie EC- und Kreditkarten werden aufbewahrt. Oft sind es vor allem Kinder-Portemonnaies, die verloren gehen. Das Ergebnis nach einem Verlust ist dementsprechend dramatisch. Und ausgerechnet in diesem Zusammenhang ist Zeit im wahrsten Sinne schnell bares Geld. Vor allem wenn Kreditkarten in die falschen Hände gelangen, wird der Zwischenfall zu einem ernsten Problem und kostspielig. Was also ist zu tun, um die Folgen in einem überschaubaren Rahmen zu halten? Ganz so problematisch ist die Situation trotz aller Sorgen am Ende nicht. Zumindest nicht, wenn man auf den unschönen Moment gut vorbereitet ist. Und dafür braucht es gar keinen großen Aufwand, wenngleich so mancher dies wohl erwarten mag.

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Denken Sie rechtzeitig an die Sperrung verlorener Karten

Verloren oder geklaut? Für die ersten wichtigen Maßnahmen sind die genauen Umstände im eigentlichen Sinne nebensächlich. Auch wenn man das Portemonnaie „lediglich“ verloren hat, ist nicht davon auszugehen, dass alle transportierten Gegenstände und Dokumente schon balds wieder auftauchen. Wichtig ist zunächst einmal, dass Sie Ruhe bewahren.Was sich leichter sagt, als es umgesetzt werden kann. Dennoch gilt: Ein gestresster Kopf plant nicht gern. Zuerst sollten Betroffene Banken und die Kreditkartengesellschaft informieren, um die Karten sperren zu lassen. Dies ist aus rechtlichen Gründen unverzichtbar. Werden später trotz der Sperrung Buchungen vorgenommen, können sich die Karteninhaber vielfach auf die Sperrmaßnahmen berufen und müssen nicht für Folgeschäden aufkommen. Um umgehend reagieren zu können, sollte man sich die Sperrnummern der Banken und Kreditkartengesellschaften notieren – vielleicht im Mobiltelefon, in jedem Fall aber getrennt vom Portemonnaie.

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Checkliste bei Geldbeutel-Verlust:

  • Bank- und Kreditkarten direkt sperren lassen
  • bei Diebstahl Polizei informieren ggf. Anzeige erstatten
  • Arbeitgeber, Sportstudio und andere Partner über Verlust informieren, wenn nötig
  • letzte Wege abgehen und besuchte Geschäfte, Restaurants etc. kontaktieren
  • nach einigen Tagen erstmals beim Fundbüro nachfragen
  • Personalausweis sperren lassen
  • vorläufige Ausweisdokumente beantragen
  • nach einigen Wochen: neue Dokumenten bei Behörden anfordern
  • Finderlohn zahlen, wenn Portemonnaies gefunden wurden
  • Kosten einplanen

Zentrale Sperrnummer vereinfacht die Prozedur deutlich

Zudem gibt es in Deutschland die allgemein gültige Sperrnummer 116 116, die aus dem Inland kostenlos angerufen werden kann. Gebührenpflichtig ist der Anruf mit der Deutschland-Vorwahl „+49“ aus dem Ausland.

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Tipp Hinweise
Erreichbarkeit Der Service ist rund um die Uhr an sieben Tage der Woche erreichbar. Kontonummer, Personendaten und Bankleitzahl reichen oft bereits aus, um Karten sperren zu lassen.
mehrere Karten sperren lassen Selbst wenn Sie Konten und Karten verschiedener Bankinstitute sperren lassen müssen, ist die Rufnummer die ideale telefonische Anlaufstelle. So muss man sich am Ende nur eine einzige statt vieler unterschiedlicher Service-Telefonnummern von Banken. Beim Kreditkartenanbieter sieht die Sache anders aus. Hier sollten Sie sich unbedingt die Service-Nummer Ihres Anbieters notieren, um keine Zeit zu verschwenden.
Kosten Die Kartensperrung und die mögliche spätere Freigabe, sofern die Karten dank ehrlicher Finder doch wieder auftauchen, verursacht zwar Kosten. Ein paar Euro für den bürokratischen Aufwand aber sind nichts im Vergleich mit den Auswirkungen eines Karteneinsatzes durch Kriminelle. Hier sind schnell ein paar Hundert Euro weg. Inhaber mehrerer Karten trifft es entsprechend umso härter im schlimmsten Falle.

Gehen Sie die letzten Strecken genau ab!

Sind die Karten erst einmal gesperrt, kann man deutlich entspannter abwägen, ob man den Geldbeutel nicht doch schlicht irgendwo hat liegen lassen. Wer die zuletzt gegangene oder gefahrene Route noch genau vor Augen hat, kann Geschäfte, Kneipen, Restaurants und andere Anlaufstellen erneut ansteuern und dort erfragen, ob das Portemonnaie gefunden und abgegeben wurde. Bleibt der erhoffte Erfolg aus, steht der zweite Schritt nach einem Geldbörsen-Verlust bevor: der Gang zum Fundbüro. In jeder großen oder kleinen Ort gibt es ein Fundbüro, in dem verlorene Gegenstände abgegeben werden können. Die Rufnummern und Adressen finden Sie besonders rasch über die behördlichen Internetseiten, das Telefonbuch oder die bundesweit geltende Behörden-Hotline 115 heraus. Allerdings können Finder im Portemonnaie selbst ohnehin die Adresse des Eigentümers in Erfahrung bringen.

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Tipp: Doch nicht jeder Finder bevorzugt den direkten Kontakt zum Besitzer und wählt eben doch lieber den Umweg über das Fundbüro. Zunehmend bieten die Städte übrigens virtuelle Fundbüros, was die Suche doch erheblich vereinfachen kann.

Kartenverlust beim Arbeitgeber und Vertragspartner melden

Vergessen wird in der Hektik rund ums Thema Geld häufig, dass nicht nur die Zahlungsmittel eine Rolle spielen nach dem Portemonnaie-Verlust. Denn bei Ausweisdokumenten und Karten von Vertragspartnern wie dem Fitness-Studio oder die Chipkarte für die Gebäude des Arbeitgebers ist ebenfalls frühzeitiges Handeln erforderlich. Gleiches gilt für die Versicherungskarte von der Krankenkasse. Um zu verhindern, dass sich Unbefugte mit den Karten Zugang verschaffen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die ihnen nicht zustehen, sind auch hier Verlustmeldungen unerlässlich. Gerade bei der Krankenversicherung kann die verspätete Meldungen massive Konsequenzen für die Versicherungsnehmer haben.

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Irgendwann ist es Zeit für Ersatz-Dokumente

Sind nach dem Verlust erst einmal zwei bis drei Wochen ins Land gezogen, kann man üblicherweise die Hoffnung aufgeben, dass das Herren– oder Damen-Portemonnaie doch noch zum Besitzer zurückkommen. So kann man sich allmählich um den notwendigen Ersatz für die verlorenen Karten kümmern. Für ein paar Euro gibt es meist die neue Kreditkarte oder EC-Karte von der Hausbank. Allerdings kann es mitunter nach der Beantragung oft nochmals eine Weile dauern, bis die Karten eintreffen. Ging der Personalausweis mit verloren, muss dies in Deutschland nicht nur der Behörde bzw. der Polizei mitgeteilt werden. Auch ist zeitnaher Ersatz nötig. Auch einen gültigen Führerschein braucht es für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr. Je nach Stadt gibt es beides entweder beim örtlichen Bürgerbüro oder im Rathaus. Einmal mehr hilft ein Anruf bei der behördlichen Hotline oder der Blick ins Internet.

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Kosten nach Verlust oft höher nach einem Diebstahl

Nicht vergessen: Wird ein neuer Personalausweis oder Reisepass benötigt, müssen biometrische Lichtbilder mit eingereicht oder vielleicht in einem Fotostudio angefertigt werden. Zur Überbrückung der Wartezeit schafft der Gesetzgeber Abhilfe. Für einen Zeitraum von drei Monaten können Bürger zunächst einen vorläufigen Ausweis beantragen. Vielleicht tauchen Ausweise ja doch noch auf bei der Polizeidienststelle oder dem Fundbüro – oder sie landen irgendwann im Briefkasten.

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Übrigens: Die Verlustmeldung oder Meldung eines Diebstahls bei der Polizei ist auch aus versicherungstechnischen Gründen dringend angeraten.

Den neuen Führerschein nach Portemonnaie-Verlust gibt es gegen Vorlage der Geburtsurkunde oder des gültigen Reisepasses. Den neuen „Perso“ gibt es für 22,60 Euro für Antragsteller im Alter bis 24 Jahre, darüber beträgt die Gebühr 28,80 Euro. Der vorläufige Ausweis kostet vielerorts 10,00 Euro. Der Ersatzführerschein kostet zunächst einmal 35,00 Euro. Im Verlustfall jedoch ist eine zusätzliche eidesstattliche Versicherung verlangt, die zusätzlich etwa mit einer Summe 30,00 Euro zu Buche schlägt.

Finder haben sich eine Belohnung verdient

Sollte das Portemonnaie mit allem Drum und Dran später übrigens doch wider Erwarten beim ursprünglichen Besitzer landen: Vergessen Sie nicht, einen Finderlohn zu zahlen. Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht eine Höhe von 5,00 % bis zu einem Wert von 500 Euro vor. Darüber werden mindestens 25,00 Euro fällig, zudem sieht das Gesetz weitere 3,00 % des Wertes ab der Summe von 500,00 Euro als Bonus für Finder vor. Diese Summe zahlen die meisten Menschen aber vermutlich gerne, wenn sie sich dafür Behördengänge und sonstige Kosten nach dem Verlust des Portemonnaies ersparen können! Hauptsache, man bekommt das Portemonnaie zurück!

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Kommentare und Erfahrungen

  1. olaf thesing am 30. Juni 2017

    wer auch immer mein portemonnaie gefunden hat gebt es bitte bei mir,bei der polizei oder im fundbüro ab.ich brauche die Ausweise,die sich darin befinden dringend wieder.es ist ein schwarz-blaues S04 portemonnaie und ist mir am freitag.30.06.2017 gegen 17:00uhr in dem gelsenkirchener bahnhofscenter abhanden gekommen. DANKE

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  2. Anneke Bechmann am 27.05.2019 am 27. Mai 2019

    Mir wurde das Portemonnaie (rot-gelb-grün-orange; Leder) heute (27.05.2017) am S Bahnhof Westend in Berlin gestohlen. Bitte mailen, danke!

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  3. geldbörse am 15. Oktober 2020

    das manche leute hier denken sie bekommen ihr portmonnaie wieder wenn sie in eine kommentarsektion einer informationsseite schreiben, das hier ist kein suche/gefunden forum…

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